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  • 11.05.2009 | Bilanzierung

    Bundesrat gibt für BilMoG grünes Licht

    Am 3.4.09 hat der Bun­desrat dem Ge­setz zur Mo­der­ni­sie­rung des Bilanz­rechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz - kurz BilMoG) zugestimmt. BilMoG gilt als größte Reform des Handelsbilanzrechts seit 1985. Kernelement ist die Annäherung an die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze. Das Gesetz enthält eine Reihe von Änderungen für die Rechnungslegung im Jahres- und Konzernabschluss, Normen zur Entlastung kleiner Unternehmen sowie zusätzliche Regelungen für die Abschlussprüfung von Unternehmen. Die neuen Rechnungslegungsvorschriften sind grundsätzlich erstmals für Geschäftsjahre anzuwenden, die nach dem 31.12.09 beginnen. Es besteht jedoch ein Wahlrecht, wonach die neuen Bilanzierungspflichten auch bereits für das Geschäftsjahr 2009 vollständig angewendet werden dürfen. Eine Teilumsetzung ist hingegen unzulässig.  

     

    Gegenüber dem Regierungsentwurf haben sich auf der Zielgeraden noch einige wichtige Änderungen ergeben:  

     

    • Für selbsterstellte immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens war im Regierungsentwurf eine Aktivierungspflicht vorgesehen. Die Aktivierungspflicht wurde letztlich durch ein Ansatzwahlrecht ersetzt.

     

    • Aktive latente Steuern können aktiviert werden. Die angestrebte Aktivierungspflicht wurde nicht umgesetzt.

     

    • Die Bewertungsobergrenze für die Bewertung von zu Handelszwecken erworbenen Finanzinstrumenten wird nicht für alle Unternehmen aufgehoben. Eine Bewertung zum Marktwert betrifft nur Banken und andere Finanzdienstleister.