01.01.2006 | Buchführung
Online-Bankauszüge reichen nicht aus
Selbst ausgedruckte Online-Bankauszüge reichen nicht als Beleg im Rahmen der Buchführung aus. Unternehmer erfüllen ihre steuerlichen Aufzeichnungspflichten (§ 147 AO) nur, wenn sie die von den Kreditinstituten ausgedruckten Kontoauszüge in Papierform aufbewahren. Das hat die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster klargestellt. Elektronische Kontoauszüge seien originär digitale Dokumente, bei denen besondere Anforderungen erfüllt sein müssten, die von den Software-Produkten noch nicht erfüllt würden. Unter anderem dürften die übermittelten Daten vor dem Speichern bzw. späteren Ausdruck nicht verändert werden können (OFD Münster, Verfügung vom 17.5.05, Abruf-Nr. 051664).
Quelle: Ausgabe 01 / 2006 | Seite 1 | ID 88184