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  • · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Verwaltung veröffentlicht finale Fassung der GoBD

    von StB Dipl.-Kffr. (FH) Ulrike Geismann, Bonn

    | Lange wurde diskutiert und nachgebessert - nun wurde das Schreiben zu den „Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ endlich veröffentlicht (BMF 14.11.14, IV A 4 - S 0316/13/10003, Abruf-Nr. 143316 ). Dieser Fragen-Antworten-Katalog gibt Ihnen einen Überblick über die 183 Textziffern umfassende Verwaltungsanweisung. |

    1. Anwendungszeitpunkt

    Frage: „Ab wann sind die GoBD anzuwenden?“

     

    Antwort: Die neuen GoBD sind für VZ, die nach dem 31.12.14 beginnen, anzuwenden. Sie lösen die beiden BMF-Schreiben „Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ vom 7.11.95 (IV A 8 - S 0316 - 52/95 ) und „Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ vom 16.7.01 (IV D 2 - S 0316 - 136/01 ) ab und ersetzen auch die „Fragen und Antworten zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung“ (letzte Version vom 22.1.09).