09.11.2010 | Buchführung/Bilanzierung
E-Bilanz: Starttermin wird vermutlich verschoben
Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.10 beginnen, müssen Unternehmer ihre Bilanz und GuV elektronisch an das FA übermitteln (§§ 5b, 52 Abs. 15a EStG). Im August hat das BMF (31.8.10, IV C 6 -S 2133-b/10/10001) den Verbänden die Taxonomie-Entwürfe zur Stellungnahme bis zum 5.10.10 zugeleitet. Die Taxonomie ist ein gegliedertes Datenschema, ähnlich einem Kontenrahmen, bestehend aus Bilanz- und GuV-Positionen.
Die Reaktionen der Verbände sind wenig positiv. So wird kritisiert, dass die Mussfelder der Taxonomie über die handelsrechtliche Gliederung (deutlich) hinausgehen, sodass viele Unternehmen ihre Kontenpläne erweitern müssten. Besonders heiß wird derzeit über eine Verschiebung des Einführungsbeginns diskutiert. Vorstellbar ist u.a., dass eine einjährige Pilotphase eingeführt wird. Der DStV fordert sogar eine Verschiebung um zwei Jahre. Wie das Ergebnis auch letztlich aussehen wird, relativ sicher ist, dass die elektronische Bilanz nicht am 1.1.11 an den Start gehen wird.