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  • 16.04.2025 · Nachricht · Bilanzierung

    Unverdichtete Kontennachweise bei der E-Bilanz: Klarstellung durch das BMF

    | Nach § 5b EStG sind die Bilanz und die GuV elektronisch an das FA zu übermitteln. Durch das JStG 2024 wurde der Umfang ausgedehnt: Bereits für Wirtschaftsjahre, die in 2025 beginnen, sind unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden zu übermitteln. Ab 2028 kommen weitere Daten hinzu. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) hat kritisiert, dass die Neuregelung offenlässt, welche Daten als unverdichtete Kontennachweise mit Kontensalden zu verstehen sind. Mit der Bitte um Klarstellung hat er sich an das BMF gewandt. |