05.06.2008 | Bundesfinanzministerium
Kinderzulage trotz abgesenkter Altersgrenze
Bereits mit dem Steueränderungsgesetz 2007 wurde die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindergeldbedingten Steuerfreibeträgen vom 27. Lebensjahr auf das 25. Lebensjahr abgesenkt.
Die Mehrheit der Bundesländer hat sich dafür ausgesprochen, dass das geltende Recht in den Fällen der zwischenzeitlichen Überschreitung der Altersgrenze von 25 Jahren zu einer Versagung der Kinderzulage führt. Dem ist das BMF entgegengetreten. Im Interesse von Familien mit Kindern sei zu berücksichtigen, dass die Investitionsentscheidung und damit das Vertrauen des Anspruchsberechtigten in die bestehende Rechtslage – wegen der Abschaffung der Eigenheimzulage ab 2006 – in jedem Fall vor Verkündung des Steueränderungsgesetzes 2007 begründet worden ist. Die für die Steuerpflichtigen positive Auffassung wurde nunmehr im Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 mit aufgenommen.
Beraterhinweis: Geeignete Fälle sollten unter Hinweis auf die Pressemitteilung des BMF vom 7.4.08 (Nr. 10/2008) und dem Entwurf des Jahressteuergesetzes 2009 offen gehalten werden.