01.02.2007 | Checkliste
Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen
Erleichtern Sie sich und Ihren Mandaten die Arbeit mit der folgenden Checkliste. Das Formular steht kostenlos unter der Abruf-Nr. 070173 für Sie bereit.
1. Haushaltsnahe Dienstleistungen
Hatten Sie im Jahr 2006 Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen in Ihrem Privathaushalt? | ja | nein | ||
Liegt eine Rechnung oder ein schriftlicher Vertrag über regelmäßig zu erbringende Leistungen vor? | ja | nein | ||
Können Sie anhand eines Bankbelegs nachweisen, dass der Rechnungsbetrag einem Konto des beauftragten Unternehmens gutgeschrieben wurde? | ja | nein | ||
Konnten Sie alle drei Fragen mit ja beantworten, rechnet das Finanzamt 20 Prozent Ihrer Aufwendungen (ohne Materialkosten), maximal jedoch 600 EUR auf Ihre Steuerschuld an. | ||||
Ausgaben für selbstständige(n) ..... | Arbeitsleistung (ohne Materialkosten) | Steueranrechnung | ||
Fensterputzer | .................... EUR |
| ||
Gebäudereiniger | .................... EUR |
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Dienstleister, der Mahlzeiten im Haushalt zubereitet, backt, einkauft, wäscht, bügelt, näht |
.................... EUR |
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Gärtner | .................... EUR |
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Umzugsspedition bei privatem Umzug | .................... EUR |
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Kinderbetreuer | .................... EUR |
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In der Mietnebenkostenabrechnung oder in der Wohngeld-abrechnung enthaltene haushaltsnahe Dienstleistungen |
.................... EUR |
| ||
Sonstige Dienstleistungen | .................... EUR |
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1. Gesamte Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen, davon anrechenbar 20 Prozent, maximal jedoch 600 EUR |
.................... EUR | 20 %, max. 600 EUR .................... EUR |
2. Pflegeleistungen
Hatten Sie im Jahr 2006 nach Abzug der Leistungen der Pflegeversicherung Ausgaben für eigene Pflege- und Betreuungsleistungen oder für Pflege- und Betreuungsleistungen eines Angehörigen in dessen Haushalt? | ja | nein | ||
Besteht ein Schweregrad der Pflegebedürftigkeit der Pflegestufen I bis III im Sinne der §§ 14, 15 SGB XI oder beziehen Sie Leistungen der Pflegeversicherung? | ja | nein | ||
Beantragen Sie den Pflegepauschbetrag in Höhe von 924 EUR nach § 33b Abs. 6 EStG? | ja | nein | ||
Liegt eine Rechnung oder ein schriftlicher Vertrag über regelmäßig zu erbringende Leistungen vor? | ja | nein | ||
Können Sie anhand eines Bankbelegs nachweisen, dass der Rechnungsbetrag einem Konto des beauftragten Unternehmens gutgeschrieben wurde? | ja | nein | ||
Konnten Sie alle fünf Fragen mit ja beantworten, rechnet das Finanzamt 20 Prozent Ihrer Aufwendungen (ohne Materialkosten), maximal jedoch 1.200 EUR auf Ihre Steuerschuld an. | ||||
Ausgaben für | Arbeitsleistung | Steueranrechnung | ||
Pflege- und Betreuungsleistungen | .................... EUR |
| ||
Abzüglich der Leistungen der Pflegeversicherung | .................... EUR |
| ||
2. Gesamte Ausgaben Pflege- und Betreuungsleistungen, davon anrechenbar 20 Prozent, maximal jedoch 1.200 EUR |
.................... EUR | 20 %, max. 1.200 EUR .................... EUR |
3. Maximale Anrechnung aus 1. und 2.
|
| Steueranrechnung |
aus haushaltsnahen Dienstleistungen |
| .................... EUR (max. 600 EUR) |
aus Pflege- und Betreuungsleistungen |
| .................... EUR (max. 1.200 EUR) |
3. Maximale Anrechnung aus 1. und 2. |
| .................... EUR (max. 1.200 EUR) |
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