08.04.2009 | Checklisten zur Betriebsprüfung - Teil I/III
Lohnsteuer-Außenprüfung: Optimierte Arbeitsabläufe mittels Checkliste
von Raschid Bouabba, Berlin
Die Zahl der Betriebsprüfungen steigt kontinuierlich an, sodass die erfolgreiche Betreuung zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren in der Steuerkanzlei gehört. Durch unsere Beitragsreihe „Checklisten zur Betriebsprüfung“ liefern wir Ihnen das nötige Rüstzeug, um Betriebsprüfungen erfolgreich zu meistern. Der folgende Beitrag stellt die Grundzüge der Lohnsteuer-Außenprüfung dar, zeigt aktuelle Prüfungsschwerpunkte und schließt mit einer praxisnahen Checkliste. In den nächsten Ausgaben erfahren Sie alles Wissenswerte zur Sozialversicherungsprüfung und Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Selbstverständlich durch fundierte Checklisten abgerundet!
1. Lohnsteuer-Außenprüfung im Überblick
Im Rahmen der Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 42f EStG) wird die Einbehaltung sowie der Abführung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber überprüft. Der Arbeitgeber ist für die Abführung der Lohnsteuer verantwortlich und haftet für nachträglich zu entrichtende Lohnsteuerabzugsbeträge (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag sowie Kirchensteuer zur Lohnsteuer).
Die Lohnsteuer-Außenprüfung erstreckt sich hauptsächlich darauf, ob
- der Lohnsteuerabzug für sämtliche Arbeitnehmer durchgeführt wurde,
- der Geld- oder Sachlohn vollständig dem Lohnsteuerabzug unterworfen worden ist und
- die Voraussetzungen für Lohnsteuer-Pauschalierungen vorlagen.
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