09.06.2009 | Checklisten zur Betriebsprüfung - Teil III/III
Umsatzsteuer-Sonderprüfung: Fallstricke durch aktuelles Know-how vermeiden
von Pia Hamm und Dr. Matthias Winter
Die statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder zeigen, dass die im Jahr 2007 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen zu einem Mehrergebnis von rund 1,7 Mrd. EUR geführt haben. Dabei sind die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an „normalen“ Betriebsprüfungen oder an Prüfungen der Steuerfahndung noch nicht einmal enthalten. Die Prüfungskriterien basieren häufig auf formalen Anforderungen, wodurch Beanstandungen, langwierige Diskussionen und Berichtigungen vorprogrammiert sind. Alles Gründe, um sich bereits im Vorfeld der Umsatzsteuer-Sonderprüfung optimal vorzubereiten.
1. Ausgangssachverhalt
Umsatzsteuer-Sonderprüfungen sind Außenprüfungen, die häufig zu thematischen Schwerpunkten erfolgen. Welche das sind, wird im Folgenden anhand eines in Köln ansässigen „Muster-Unternehmens“ aufgezeigt. Die umsatzsteuerliche Würdigung erfolgt im weiteren Verlauf des Beitrags.
Praxisfall
Das in Köln ansässige Handelsunternehmen DE tätigt Wareneinkäufe von deutschen Lieferanten und erhält hierfür Eingangsrechnungen mit gesondertem Ausweis deutscher Umsatzsteuer. Der Vorsteuerabzug wird in voller Höhe geltend gemacht. Das Handelsunternehmen nimmt darüber hinaus Werklieferungen eines in Belgien ansässigen Unternehmers und Gütertransportleistungen deutscher und niederländischer Spediteure in Anspruch. Das Kölner Handelsunternehmen beliefert zu 80 % steuerpflichtige Abnehmer in der EU und weist hierfür in den Rechnungen keine Umsatzsteuer aus. Die übrigen Lieferungen erfolgen steuerpflichtig an Abnehmer im Inland. Zur Förderung des Absatzes der gehandelten Erzeugnisse wurden im Rahmen eines Preisausschreibens Sachprämien ausgelobt und den Gewinnern ausgehändigt. |
2. Vorsteuerabzug
Voraussetzung für die Ausübung des Vorsteuerabzugs ist das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung mit den Angaben gemäß § 14 Abs. 4 UStG. Alle in den Eingangsrechnungen enthaltenen Angaben müssen daher auf Vollständigkeit und Richtigkeit (u.a. Rechenfehler) hin überprüft werden. Bei unrichtigen und unvollständigen Angaben entfällt der Vorsteuerabzug. Eine Rechnung kann auch aus mehreren Dokumenten bestehen, die insgesamt alle Pflichtangaben enthalten (z.B. Rechnung mit Angabe des Entgelts und Steuerbetrags und Verweis auf den Lieferschein mit Angabe der Leistungsbeschreibung und des konkreten Lieferzeitpunkts).
1. Fallvariante
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