08.10.2010 | Der praktische Fall
§ 15a EStG: Rechtzeitige Einlagen als Gestaltungsmittel für ausgleichsfähige Verluste
Betreut ein Steuerberater Kommanditgesellschaften, muss er sich häufig mit dem Problembereich des § 15a EStG beschäftigen. Der nachfolgende Praxisfall verdeutlicht die negativen Auswirkungen des § 15a EStG und zeigt, wie man diese durch eine rechtzeitige (unterjährige) Beratung gegebenenfalls vermeiden kann.
1. Sachverhalt
Die Meise GmbH & Co. KG (im Folgenden Meise KG genannt) wurde zum 1.1.08 gegründet. Komplementär ist die Meise GmbH ohne Einlage. Der einzige Kommanditist, Max Meise, hat seinen Kommanditanteil von 100.000 EUR in 2008 voll eingezahlt.
In 2008 verzeichnete die Meise KG einen Verlust von 70.000 EUR und im Geschäftsjahr 2009 einen weiteren Verlust von 20.000 EUR. In 2008 hat Max Meise 30.000 EUR und im Folgejahr 25.000 EUR entnommen, um seinen privaten Lebensunterhalt zu finanzieren. Gegenläufig hat er in 2008 Einlagen in Höhe von 10.000 EUR und in 2009 in Höhe von 20.000 EUR geleistet, um kurzfristig auftretenden Liquiditätsbedarf der Gesellschaft zu decken. Im Januar 2010 hat er eine Einlage in Höhe von 20.000 EUR getätigt.
Frage: In welcher Höhe sind die Verluste ausgleichs- bzw. abzugsfähig?
2. Lösung
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