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  • 08.08.2011 | Der praktische Fall

    Fremdfinanzierte Abstandszahlungen unterhalb des Kapitalkontos bei der Betriebsübergabe

    Wird ein Einzelunternehmen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge übertragen, hängt die ertragsteuerliche Beurteilung u.a. davon ab, ob Abstandszahlungen geleistet werden - und wenn ja, in welcher Höhe. Handelt es sich um fremdfinanzierte Abstandszahlungen bis zur Höhe des Kapitalkontos, sollte man im Blick haben, dass in vielen Fällen die Beschränkung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs greift.  

    1. Sachverhalt

    Vater V überträgt am 1.1.10 seinen Gewerbebetrieb mit einem Verkehrswert von 2 Mio. EUR (steuerliches Kapitalkonto = 1 Mio. EUR) im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf seinen Sohn S, der an seinen Bruder B ein Gleichstellungsgeld von 400.000 EUR zahlen muss. Diese Zahlung finanziert er mit einem Kredit. Nach dem Zins- und Tilgungsplan ergeben sich in 2010 30.000 EUR an Tilgungen und 25.000 EUR an Zinsen, die S vereinbarungsgemäß entrichtet. In 2010 beträgt der Gewinn 20.000 EUR.  

     

    Wie ist die Übertragung ertragsteuerlich zu behandeln und welche Folgen ergeben sich hinsichtlich der Begrenzung des betrieblichen Schuldzinsenabzugs i.S. des § 4 Abs. 4a EStG?  

    2. Lösung

    Werden bei der Übertragung betrieblichen Vermögens Abstandszahlungen bzw. Gleichstellungsgelder vereinbart, ist zu unterscheiden, ob diese über dem steuerlichen Kapitalkonto liegen oder nur bis zu deren Höhe geleistet werden.  

     

    2.1 Gleichstellungsgeld über dem Kapitalkonto