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  • 09.05.2011 | Der praktische Fall

    Immobilienvermietung in der Schweiz, Frankreich und Spanien: Besteuerungsfolgen in Deutschland

    Nicht zuletzt aufgrund der zunehmenden Internationalisierung müssen sich steuerliche Berater immer mehr mit ausländischen Einkünften beschäftigen. Neben den Einkünften aus Kapitalvermögen stellen sicherlich die Vermietungseinkünfte die häufigsten Berührungspunkte mit dem Ausland dar. Anlass genug zu beleuchten, wie die Vermietungseinkünfte in Deutschland zu besteuern sind.  

    1. Sachverhalt

    Neben seinen inländischen Einkünften erzielt der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtige Peter Müller auch Vermietungseinkünfte aus zu Wohnzwecken vermieteten Immobilien in der Schweiz, Frankreich und Spanien. Während die Vermietung in der Schweiz aufgrund eines längeren Leerstandes im Jahr 2010 zu einem Verlust von 5.000 EUR führte, konnte er in Frankreich und Spanien jeweils einen Überschuss von 10.000 EUR erwirtschaften.  

     

    Der Steuerberater von Peter Müller muss im Zuge der Steuererklärung für 2010 nun klären, wie diese Einkünfte in Deutschland zu behandeln sind.  

    2. Lösung

    Peter Müller ist unbeschränkt steuerpflichtig und demzufolge mit seinen in- und ausländischen Einkünften steuerpflichtig (Welteinkommensprinzip). Bei der steuerlichen Beurteilung müssen insbesondere die entsprechenden Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und des § 2a EStG („Negative Einkünfte mit Bezug zu Drittstaaten“) beachtet werden.  

     

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