07.09.2010 | Der praktische Fall
Versorgungsbezüge: Welche Auswirkungen hat ein falscher Ausweis in der LSt-Bescheinigung?
Detailkenntnisse zu den Versorgungsbezügen sind in der Praxis oftmals nicht sehr ausgeprägt. Dies kann insbesondere dann zu Problemen führen, wenn Arbeitgeber die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in der Lohnsteuerbescheinigung falsch ausweisen. Der praktische Fall verdeutlicht die Auswirkungen und thematisiert dabei auch die verfahrensrechtlichen Konsequenzen.
1. Sachverhalt
Rainer Rabe sucht die Kanzlei von Steuerberater Fredi Fuchs auf, um ihn mit der Erstellung seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 zu beauftragen. Ferner bittet er Fuchs, einen Blick auf den Einkommensteuer bescheid 2009 seines 67-jährigen Vaters Rudi Rabe zu werfen. Die von seinem Vater selbst erstellte Steuererklärung nebst Anlagen hat Rainer Rabe in Kopie dabei. Neben hohen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhält Rudi Rabe seit dem 1.4.09 auch Leistungen aus einer Pensionszusage (500 EUR/Monat).
Fredi Fuchs stellt fest, dass die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag in der Lohnsteuerbescheinigung falsch ausgewiesen wurde. Anstelle von 3.000 EUR hätte korrekterweise ein Betrag von 6.000 EUR enthalten sein müssen. Der falsche Betrag von 3.000 EUR wurde auch bei der Einkommensteuerveranlagung 2009 zugrunde gelegt. Der Einkommensteuerbescheid ist bestandskräftig und ist nicht unter dem Vorbehalt der Nachprüfung (§ 164 AO) ergangen.
Rainer Rabe stellt nun die Frage, welche finanziellen Auswirkungen der falsche Ausweis für seinen Vater gehabt hat und ob die Steuerfestsetzung korrigiert werden kann.
2. Lösung
2.1 Verfahrensrechtliche Beurteilung
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses MBP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig