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  • 09.05.2011 | Doppelte Haushaltsführung

    „Umgekehrte“ Familienheimfahrten aus privaten Gründen nicht begünstigt

    Tritt der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die wöchentliche Familienheimfahrt aus privaten Gründen nicht an, sind die Aufwendungen für die stattdessen durchgeführte Besuchsfahrt des anderen Ehegatten zum Beschäftigungsort nach einem aktuellen Urteil des BFH keine Werbungskosten (BFH 2.2.11, VI R 15/10, Abruf-Nr. 111070).  

     

    Praxishinweis

    Vorliegend brauchte der BFH nicht zu entscheiden, ob die Aufwendungen abzugsfähig sind, wenn der den doppelten Haushalt führende Ehegatte die Heimfahrt aus beruflichen Gründen nicht durchführen kann. Aus der Urteilsbegründung der Vorinstanz (FG Köln) kann jedoch geschlossen werden, dass ein Werbungskostenabzug zulässig gewesen wäre, wenn z.B. der Arbeitgeber eine Heimfahrt untersagt hätte.  

     

    Quelle: Ausgabe 05 / 2011 | Seite 74 | ID 144789