08.02.2010 | Doppelte Haushaltsführung
Wegverlegungsfälle: BMF folgt dem BFH
Das BMF (10.12.09, IV C 5 - S 2352/0, Abruf-Nr. 094185) wendet die neue BFH-Rechtsprechung, wonach eine steuerbegünstigte doppelte Haushaltsführung auch dann vorliegt, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und von einer neuen Zweit- oder der bisherigen Erstwohnung am Arbeitsort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgeht, in allen offenen Fällen an. Darüber hinaus nimmt das BMF Stellung zur Angemessenheit der Unterkunftskosten, zur steuerlichen Behandlung der Umzugskosten und zu Verpflegungsmehraufwendungen. Letztgenannte Aufwendungen erkennt die Finanzverwaltung an, wenn und soweit der Arbeitnehmer am Beschäftigungsort zuvor nicht bereits drei Monate gewohnt hat. Die Dauer eines unmittelbar vor der Begründung der Zweitwohnung am Beschäftigungsort vorausgegangenen Aufenthalts am Ort der Zweitwohnung ist auf die Dreimonatsfrist anzurechnen.
Hinweis
Derzeit sind beim BFH (VI R 10/08, VI R 11/08) zwei Revisionen zu der Frage anhängig, ob die Dreimonatsfrist bei doppelter Haushaltsführung mit dem Grundgesetz vereinbar ist, wenn beide Ehegatten berufstätig sind. Bei entsprechenden Fällen sollte Einspruch eingelegt und das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. |