07.08.2009 | Einbringung von Wirtschaftsgütern
Veräußerungsgeschäft trotz teilweiser Einstellung in Kapitalrücklage
Der BFH (17.7.08, I R 77/06) entschied, dass die Einbringung eines Wirtschaftsguts als Sacheinlage in eine KG auch insoweit als Veräußerungsgeschäft anzusehen ist, als ein Teil des Einbringungswerts in eine Kapitalrücklage eingestellt wird. Das BMF (20.5.09, IV C 6 - S 2134/07/10005, Abruf-Nr. 092251) wendet das Urteil in allen offenen Fällen an. Für Übertragungen bis zum 30.6.09 kann die bisherige Verwaltungsmeinung - wonach keine entgeltliche Übertragung, sondern ein unentgeltlicher Vorgang (verdeckte Einlage) vorliegt, soweit der Einbringungswert auf ein gesamthänderisch gebundenes Rücklagenkonto verbucht wird - auf Antrag weiter angewendet werden, wenn der Übertragende und der Übernehmer einheitlich verfahren.
Quelle: Ausgabe 08 / 2009 | Seite 129 | ID 129023