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  • · Fachbeitrag · Zivil- und Ertragsteuerrecht

    Möglichkeiten und Grenzen bei der Umstrukturierung einer GmbH

    von WP, StB, LL.M. (Univ.), CVA, Dipl.-Kfm. (FH), Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Okan Bülbül, Düsseldorf

    | Eine geplante Umstrukturierung muss in zivilrechtlicher und steuerlicher Hinsicht in Einklang mit der Unternehmensstrategie und Organisation stehen. Es führt also kein Weg an einer ganzheitlichen Vorgehensweise vorbei, bei der die Struktur eines Unternehmens aus verschiedenen Blickwinkeln kritisch und scheuklappenfrei betrachtet wird. Vor diesem Hintergrund zeigt der Beitrag, wie man eine einheitlich geführte GmbH in der Weise umstrukturieren kann, dass bestimmte Vermögensteile auf jeweils eigenständige Personengesellschaften übertragen werden. |

    1. Ausgangssituation und Zielsetzungen

    Ausgehend von der Y-GmbH (mit Produktions- und Grundstücksvermögen) soll eine Zielstruktur entstehen, in der die einheitlich geführte Y-GmbH nur noch als Holding tätig wird und die Beteiligungen an den Personengesellschaften hält. Bei dem Vermögen im Zusammenhang mit Produktion und Grundstücken handelt es sich um keine Teilbetriebe. Diese Bereiche stellen auch keine selbstständig führbaren Einheiten dar. Zielsetzung ist, dieses Vermögen steuerneutral auf eigenständige Personengesellschaften zu übertragen. Die Zielstruktur soll wie folgt aussehen:

     

     

    Die Auswahl von Personengesellschaften als Zielgesellschaften kann insbesondere folgende Motive haben: