01.01.2007 | Einkommensteuer
Entfernungspauschale ab 2007
Das Bundesfinanzministerium hat in einem Einführungsschreiben zur Systemänderung hinsichtlich der Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte/Betrieb Stellung genommen. Danach werden die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte nunmehr der Privatsphäre (die Arbeit beginnt am Werkstor) zugerechnet. Zum Ausgleich von Härtefällen können Fernpendler ab dem 21. Kilometer der Entfernung die Entfernungspauschale – wie bisher – in Höhe von 0,30 EUR je Entfernungskilometer wie Werbungskosten/Betriebsausgaben abziehen. Die Beschränkung auf den Höchstbetrag von 4.500 EUR bleibt unverändert bestehen (BMF, 1.12.06, IV C 5 - S 2351 - 60/06, Abruf-Nr. 063589).
Quelle: Ausgabe 01 / 2007 | Seite 1 | ID 88197