06.08.2010 | Einkommensteuer
Leasingsonderzahlung: Gestaltungspotenzial bei der beruflichen Auswärtstätigkeit
von Dipl. Finanzwirt (FH) Martin Hilbertz, Neuwied
Setzt der Arbeitnehmer seinen geleasten Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein, kann eine Leasingsonderzahlung steuerlich nicht berücksichtigt werden (BFH 15.4.10, VI R 20/08, Abruf-Nr. 102066). Gleiches gilt, wenn der Pkw für Auswärtstätigkeiten verwendet wird und pauschale km-Sätze geltend gemacht werden. Dass im Bereich der Auswärtstätigkeit dennoch Gestaltungspotenzial besteht, wird nachfolgend verdeutlicht.
1. Entfernungspauschale
Durch die Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entstehen (§ 9 Abs. 2 S. 1 EStG). Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist nach Ansicht des BFH auch eine Leasingsonderzahlung durch die Entfernungspauschale abgegolten. Dies gilt unabhängig davon, ob mit dem geleasten Pkw im Jahr der Sonderzahlung bereits Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte durchführt werden. Insoweit beurteilt sich die Abziehbarkeit nach der beabsichtigten zukünftigen beruflichen Nutzung.
2. Auswärtstätigkeit
Werden die Kfz-Kosten im Zusammenhang mit einer Auswärtstätigkeit nach pauschalen Kilometersätzen (i.d.R. 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer) geltend gemacht, kann die Leasingsonderzahlung auch insoweit nicht anteilig (km der Auswärtstätigkeit/km der Gesamtfahrten) berücksichtigt werden.
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