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  • 06.08.2010 | Einkommensteuer

    Leasingsonderzahlung: Gestaltungspotenzial bei der beruflichen Auswärtstätigkeit

    von Dipl. Finanzwirt (FH) Martin Hilbertz, Neuwied

    Setzt der Arbeitnehmer seinen geleasten Pkw für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein, kann eine Leasingsonderzahlung steuerlich nicht berücksichtigt werden (BFH 15.4.10, VI R 20/08, Abruf-Nr. 102066). Gleiches gilt, wenn der Pkw für Auswärtstätigkeiten verwendet wird und pauschale km-Sätze geltend gemacht werden. Dass im Bereich der Auswärtstätigkeit dennoch Gestaltungspotenzial besteht, wird nachfolgend verdeutlicht.  

     

    1. Entfernungspauschale

    Durch die Entfernungspauschale sind sämtliche Aufwendungen abgegolten, die durch die Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte entstehen (§ 9 Abs. 2 S. 1 EStG). Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben ist nach Ansicht des BFH auch eine Leasingsonderzahlung durch die Entfernungspauschale abgegolten. Dies gilt unabhängig davon, ob mit dem geleasten Pkw im Jahr der Sonderzahlung bereits Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte durchführt werden. Insoweit beurteilt sich die Abziehbarkeit nach der beabsichtigten zukünftigen beruflichen Nutzung.  

     

    2. Auswärtstätigkeit

    Werden die Kfz-Kosten im Zusammenhang mit einer Auswärtstätigkeit nach pauschalen Kilometersätzen (i.d.R. 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer) geltend gemacht, kann die Leasingsonderzahlung auch insoweit nicht anteilig (km der Auswärtstätigkeit/km der Gesamtfahrten) berücksichtigt werden.