08.12.2010 | Einnahmen-Überschuss-Rechner
USt-VZ für 12/2010: Zehn-Tage-Regel beachten
Umsatzsteuervorauszahlungen gelten als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben bzw. Einnahmen i.S. des § 11 EStG, sodass z.B. für Einnahmen-Überschuss-Rechner die Zehn-Tage-Regel des EStG gilt. Da die Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Dezember 2010 am 10.1.11 fällig wird, ist sie folglich in der Gewinnermittlung für 2010 zu erfassen, sofern sie innerhalb von 10 Tagen nach Beendigung dieses Kalenderjahres entrichtet wurde.
Praxishinweis
Die Vorauszahlungen zählen selbst dann noch zu den Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten des Jahres 2010, wenn das FA die Zahlung z.B. erst am 13.1.11 einzieht. Erteilt der Unternehmer dem FA eine Lastschrifteinzugsermächtigung und reicht er die Voranmeldung fristgerecht ein, gilt als Abflusszeitpunkt der Fälligkeitszeitpunkt, sofern das Konto zum Zeitpunkt der Fälligkeit eine hinreichende Deckung aufweist (OFD Rheinland 29.6.09, S 2142 - 2009/0003 - St 142, Abruf-Nr. 092270). |