20.04.2020 · Fachbeitrag · Einnahmen-Überschussrechnung
Neue Entwicklungen bei der zeitlichen Zuordnung von USt-Vorauszahlungen
| Da USt-Vorauszahlungen wiederkehrende Ausgaben i. S. des § 11 Abs. 2 S. 2 EStG sind, ergibt sich bei deren zeitlichen Zuordnung ein Problem, wenn der 10. Januar des Folgejahrs auf einen Samstag oder Sonntag fällt. Denn dann verschiebt sich der Termin für Abgabe und Fälligkeit auf den nächsten Werktag. Zur periodengerechten Berücksichtigung der Ausgaben gibt es nun eine interessante Entscheidung des FG Düsseldorf (9.12.19, 3 K 2040/18 E, Abruf-Nr. 215154 ; Newsletter 02/20). |
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