12.04.2010 | Ermäßigter Steuersatz
Abfindungen: Tarifbegünstigte Besteuerung durch aktuelle BFH-Rechtsprechung erleichtert
von StB Dipl.-Finanzwirtin Sonja Hagedorn, Dortmund
Aufgrund der aktuellen (positiven) Entwicklung in der BFH-Rechtsprechung wird nachfolgend zunächst die Grundsystematik der Abfindungsbesteuerung aufgezeigt. Im Anschluss wird dann die modifizierte Rechtsprechung erläutert.
1. Systematik der Besteuerung
Scheidet ein Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers vorzeitig aus seinem Dienstverhältnis aus, können ihm verschiedene Leistungen des Arbeitgebers zufließen, die wegen ihrer unterschiedlichen steuerlichen Auswirkung voneinander abzugrenzen sind:
- normal zu besteuernder Arbeitslohn nach § 19 EStG (ggf. nachträglicher Arbeitslohn, § 24 Nr. 2 EStG),
- steuerbegünstigte Entschädigung nach § 24 Nr. 1 EStG i.V. mit § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 EStG und
- steuerbegünstigte Leistungen für eine mehrjährige Tätigkeit i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG.
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