01.05.2007 | FG München
Verfassungswidrige Rentenbesteuerung?
Seit der Neuregelung der Rentenbesteuerung durch das Alterseinkünftegesetz ab 2005 will die Diskussion über eine mögliche Verfassungswidrigkeit nicht enden. Nachdem bereits beim FG Baden-Württemberg (2 K 266/06) und FG Münster (14 K 2506/06 E) Klagen eingereicht wurden, müssen sich nunmehr auch die Richter des FG München der Sache annehmen. Dort wurde unter dem Az. 15 K 4529/06 eine weitere Klage gegen die Neuregelung registriert. Erstmals müssen sich die Richter damit befassen, ob die Besteuerung der Renten, die auf Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung beruhen, gegen die Verfassung verstößt. U.a. wird vorgetragen, dass durch die Zweckentfremdung von Geldmitteln für versicherungsfremde Leistungen im Vergleich zur privaten Rentenversicherung eine wesentlich niedrigere Rentabilität zu verzeichnen sei. Die Kläger sehen hierin in Kombination mit einem Besteuerungsanteil von mindestens 50 v.H. einen Verstoß gegen das Enteignungsverbot und das Vertrauensschutzgebot.
Hinweis: Geeignete Fälle sollten offen gehalten und aus Zweckmäßigkeitsgründen eine Verfahrensruhe angestrebt werden.