· Fachbeitrag · Gesetzgebung
Wachstumschancengesetz: Es ist vollbracht!
von Dipl.-Bw. (FH) StB Christian Westhoff, Datteln
| Bereits im Juli 2023 hatte das BMF einen Referentenentwurf für ein milliardenschweres Wachstumschancengesetz vorgelegt. Das Ziel: Eine Verabschiedung im Jahr 2023. Bekanntlich wurde daraus nichts. Vielmehr kam das Gesetzgebungsverfahren einem Possenspiel gleich, das durch die Verkündung (BGBl I 24, Nr. 108) nun endlich beendet ist. |
1. Vorbemerkungen
Das verabschiedete Gesetz enthält im Vergleich zum ursprünglichen Referenten- und Regierungsentwurf viele Änderungen. So wurde u. a. das Entlastungsvolumen reduziert und die Klimaschutz-Investitionsprämie gestrichen.
Zudem wurden zeitkritische Regelungen bereits Ende 2023 durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz (BGBl I 23, Nr. 411) umgesetzt, z. B. die Beseitigung von Unsicherheiten bei der Grunderwerbsteuer aufgrund des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) sowie Anpassungen bei der Zinsschrankenregelung (§ 4h EStG und § 8a KStG).
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