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  • 01.07.2007 | Finanzbuchhaltung / Kostenrechnung

    Detaillierte Finanzbuchhaltung oder doch besser gleich Kostenrechnung?

    von Dipl.-Kfm. Robert W. Vernekohl, StB/vBP, Hamm/Westfalen

    Immer wieder findet man bei Mandanten, aber auch bei Steuerberatern Buchhaltungen mit sehr aufwändigen Kontenrahmen. Dahinter steht die Idee, möglichst viele Informationen aus der Buchhaltung zu gewinnen; hierzu wird der Kontenrahmen entsprechend „aufgebläht“; einzelne Belege werden im Rahmen der Buchhaltung auf die verschiedenen Konten verteilt. Der nachstehende Beitrag befasst sich anhand eines Mustermandanten aus der Speditionsbranche mit den Vor- und Nachteilen dieser Vorgehensweise. 

    1. Ausgangslage

    Bei dem Mandanten handelt es sich um einen Speditionsunternehmer mit 10 Sattelzügen nebst Anhänger. Der Mandant möchte wissen, welchen Beitrag der einzelne Sattelzug zum Gesamtergebnis der Firma leistet. 

     

    2. Angebotene Lösung durch den Steuerberater – Erweiterte Finanzbuchhaltung

    Der mit der Finanzbuchhaltung beauftragte Steuerberater richtet im Kontenrahmen seines Mandanten für jedes Fahrzeug separate Konten für die Aufwandsarten Kfz-Steuer, Kfz-Versicherung, laufende Kfz-Kosten, Kfz-Reparaturen und Kfz-Leasing/-mieten usw. ein. Die Kontenbeschriftung umfasst neben der Bezeichnung der Aufwandsart auch das jeweilige Kennzeichen des Fahrzeugs. Für die Fahrzeugerlöse werden auch jeweils getrennte Erlöskonten erfasst. 

     

    2.1 Vorteile für den Steuerberater 

    Die durch den Steuerberater angebotene Lösung zur Beantwortung der Frage des Mandanten, welchen Beitrag das einzelne Fahrzeug zum Unternehmenserfolg beiträgt, ist auf den ersten Blick recht einfach und verlangt von dem mit der Aufgabe betrauten Buchhalter auch keine großartigen Sonderkenntnisse.