05.04.2011 | Fotovoltaikanlagen
Ertrag- und umsatzsteuerliche Folgen aus dem Betrieb von Solaranlagen
von Dipl.-Finw. (FH) Dr. Volker Kreft, RiFG, Bielefeld
Trotz sinkender, staatlich garantierter Vergütungen der Netzbetreiber ist der Betrieb von Fotovoltaikanlagen nicht zuletzt wegen der stark zurückgegangenen Preise für diese Anlagen weiterhin sehr attraktiv. Da der Betreiber einer Fotovoltaikanlage zum gewerblichen Unternehmer wird, sollte der Mandant im Vorfeld der Investitionsentscheidung auf die ertrag- und umsatzsteuerlichen Auswirkungen hingewiesen werden. Der Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Sichtweise der Finanzverwaltung und zeigt die jüngere Rechtsprechung auf.
1. Erneuerbare-Energien-Gesetz
Nach dem Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG vom 25.10.08 (BGBl I, 2074)) sind Netzbetreiber verpflichtet,
- Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien anzuschließen,
- den daraus erzeugten Strom abzunehmen und
- mindestens in der gesetzlich festgelegten Höhe zu vergüten.
Unter den Begriff der begünstigen Fotovoltaikanlagen fallen Anlagen, in denen mittels Solarzellen ein Teil der Sonnenstrahlen unmittelbar in elektrische Energie umgewandelt wird.
2. Ertragsteuer
2.1 Einkunftsart
Der Betrieb einer Fotovoltaikanlage führt in der Regel zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (§ 15 Abs. 2 EStG).
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