12.01.2010 | Gesetzgebung
Wachstumsbeschleunigungsgesetz in Kraft: Praxisrelevante Änderungen zum Entwurf
von StB Dipl.-Bw. (FH) Christian Westhoff, Datteln
Das Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz 22.12.09, BGBl I 09, 3950) ist nunmehr in Kraft. Gegenüber dem Gesetzentwurf (MBP 09, 205) haben sich insbesondere die folgenden Klarstellungen und Änderungen ergeben:
Umsatzsteuerermäßigung für Beherbergungsleistungen: In § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG wurde klargestellt, dass der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 % nicht nur im Hotel und Gastronomiegewerbe, sondern auch für die kurzfristige Überlassung von Campingflächen gilt.
Der Regelsteuersatz ist hingegen anzuwenden, wenn die Leistungen nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind (§ 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 2 UStG). Dies gilt z.B. für die Verpflegung, den Zugang zu Kommunikationsnetzen (insbesondere Telefon und Internet), die TV-Nutzung („pay per view“), die Getränkeversorgung aus der Minibar, Wellnessangebote, die Überlassung von Tagungsräumen und sonstige Pauschalangebote (Quelle: hib - Heute im Bundestag Nr. 294, 2.12.09).
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