08.09.2009 | Gewinnermittlung
Änderung der Rechtsprechung: Nachträgliches Wahlrecht zur EÜR zulässig
Nicht buchführungspflichtige Steuerpflichtige können zwischen der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich und der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wählen. Bis dato gingen Rechtsprechung und Finanzverwaltung davon aus, dass die Entscheidung zugunsten der Bilanzierung bereits gefallen ist, wenn der Unternehmer eine Eröffnungsbilanz erstellt und eine laufende Buchführung einrichtet. An dieser Sichtweise hält der BFH (19.3.09, IV R 57/07, Abruf-Nr. 092022) nicht mehr fest und urteilte, dass das Wahlrecht erst mit der Erstellung eines Abschlusses entfällt.
Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 147 | ID 129880