08.03.2011 | Grundsteuererlass
Antragsfrist für 2010 endet am 31.3.11
Blieben die Mieteinnahmen in 2010 hinter den Erwartungen zurück, besteht nach § 33 GrStG die Möglichkeit, bis zum 31.3.11 einen Antrag auf teilweisen Erlass der Grundsteuer zu stellen. Voraussetzung ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerpflichtige nicht zu vertreten hat. Ein 25 %iger Grundsteuererlass ist möglich, wenn der normale Rohertrag um mehr als 50 % gemindert wurde. Lagen die Ertragseinbußen sogar bei 100 %, kann die Grundsteuer zur Hälfte erlassen werden.
Quelle: Ausgabe 03 / 2011 | Seite 39 | ID 142888