08.03.2010 | Handwerkerleistungen
§ 35a EStG: Erhöhte Förderung gilt erst ab 2009
Nach zwei FG-Urteilen (FG Münster 11.12.09, 10 V 4132/09 E, Abruf-Nr. 100375; FG Rheinland-Pfalz 26.1.10, 3 K 2002/09, Abruf-Nr. 100719) kann die von 600 EUR auf 1.200 EUR verdoppelte Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen nicht bereits in 2008, sondern erst ab 2009 beansprucht werden. Nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz handelt es sich bei der strittigen Übergangsregelung lediglich um ein erkennbares Redaktionsversehen des Gesetzgebers; die Revision wurde nicht zugelassen. Da die Finanzverwaltung aufgrund dieses anhängigen Verfahrens Einsprüche aus Zweckmäßigkeitsgründen ruhen ließ, ist der Grund nunmehr entfallen.
Quelle: Ausgabe 03 / 2010 | Seite 39 | ID 134123