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  • 09.02.2011 | Hinzurechnung der Gewerbesteuer

    In 80 % der Fälle wird der unkorrigierte Steuerbilanzgewinn in die Erklärung eingetragen

    Bekanntlich stellen die Gewerbesteuer und die darauf entfallenden Nebenleistungen ab dem VZ 2008 keine Betriebsausgaben mehr dar. Ungeachtet dessen ist in der Steuerbilanz weiterhin eine Gewerbesteuerrückstellung zu bilden. Dabei ist der volle Betrag anzusetzen, der sich ohne Berücksichtigung der Gewerbesteuer ergibt (keine Anwendung der 5/6-Methode). Die Gewinnauswirkungen sind außerbilanziell zu neutralisieren.  

     

    Und nun zur Praxis. Hätten Sie gedacht, dass 80 % der vom staatlichen Rechnungsprüfungsamt für Steuern überprüften 120 Fälle fehlerhaft waren. In der Anlage G und in der Anlage FE 1 wurde der nicht um den Gewerbesteueraufwand korrigierte Steuerbilanzgewinn erklärt, obgleich in der Gewerbesteuererklärung regelmäßig der korrigierte Gewinn erfasst wurde (OFD Münster 2.9.10, Kurzinfo ESt Nr. 19/2010). Infolgedessen sollte auf die Hinzurechnung der nicht als Betriebsausgaben abzugsfähigen Gewerbesteuer besonders geachtet werden.  

    Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 21 | ID 142149

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