07.10.2009 | Investitionsabzugsbetrag
Keine Verzinsung bei unterlassener Investition?
Das BMF-Schreiben zum Investitionsabzugsbetrag (BMF 8.5.08, IV C 6 - S 2139-b/07/10002, Rz. 72, Abruf-Nr. 091881) bestimmt, dass der Zinslauf nicht nur bei einem Verstoß gegen die Nutzungs- und Verbleibensvoraussetzungen (§ 7g Abs. 4 EStG), sondern auch bei einer unterlassenen Investition (§ 7g Abs. 3 EStG) 15 Monate nach Ablauf des Abzugsjahres beginnt (§ 233a Abs. 2 AO). § 233a Abs. 2a AO, der bei rückwirkenden Ereignissen bestimmt, dass der Zinslauf erst 15 Monate nach Eintritt des rückwirkenden Ereignisses beginnt, soll nicht angewandt werden können. In der aktuellen Auflage des EStG-Kommentars von L. Schmidt (§ 7g, Rz. 29) vertritt E. Kulosa hingegen die Auffassung, dass bei einer unterlassenen Investition eine ausdrückliche gesetzliche Regelung über die Nichtanwendung des § 233a Abs. 2a AO fehlt, sodass Steuerpflichtige in diesen Fällen keine Verzinsung zu befürchten hätten.