10.11.2008 | Investitionsabzugsbetrag
Überwachungsbogen der OFD Münster
Im Rahmen des Unternehmensteuergesetzes 2008 wurden für Wirtschaftsjahre, die nach dem 17.8.07 enden, die neuen Vorschriften zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG eingeführt. Durch den außerbilanziellen Abzug wird die Überwachung derartiger Fälle jedoch weitaus schwieriger. Die OFD Münster hat nunmehr einen sogenannten Überwachungsbogen „entwickelt“, der als Hilfestellung dienen bzw. die Arbeit vereinfachen soll (Kurzinfo ESt 23/2008 vom 6.6.08, Abruf-Nr. 083220). In diesem Überwachungsbogen können Eintragungen – z.B. voraussichtliche und tatsächliche Anschaffungskosten, Jahr der Investition etc. – vorgenommen werden, um die korrekte Hinzurechnung bei der Anschaffung des Wirtschaftsgutes und die möglicherweise rückwirkenden Änderungen sicherzustellen.