08.06.2011 | Kapitalgesellschaften
Zum Zuflusszeitpunkt einer Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
Der Anspruch auf eine Tantieme wird beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig. Somit ist der Zufluss grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt gegeben. In einem aktuellen Urteil macht der BFH (3.2.11, VI R 66/09, Abruf-Nr. 111474) jedoch deutlich, dass der Zufluss auch zu einem späteren Zeitpunkt gegeben sein kann, sofern dies auf einer zivilrechtlich wirksamen und fremdüblichen Vereinbarung beruht.
Hinweis der Redaktion
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