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  • 08.06.2011 | Kapitalgesellschaften

    Zum Zuflusszeitpunkt einer Tantieme beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer

    Der Anspruch auf eine Tantieme wird beim beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer in der Regel mit der Feststellung des Jahresabschlusses fällig. Somit ist der Zufluss grundsätzlich zu diesem Zeitpunkt gegeben. In einem aktuellen Urteil macht der BFH (3.2.11, VI R 66/09, Abruf-Nr. 111474) jedoch deutlich, dass der Zufluss auch zu einem späteren Zeitpunkt gegeben sein kann, sofern dies auf einer zivilrechtlich wirksamen und fremdüblichen Vereinbarung beruht.  

     

    Hinweis der Redaktion

    Tantiemezusagen sind bekanntlich eine beliebte Spielwiese in Betriebsprüfungen. Die Checkliste „vGA-Fallen bei Tantiemezusagen“ soll Ihnen helfen, eine verdeckte Gewinnausschüttung erfolgreich zu umschiffen. Sie können die Checkliste in unserem Online-Service/Downloads unter www.iww.de kostenlos abrufen (myIWW).  

     

     

    Quelle: Ausgabe 06 / 2011 | Seite 92 | ID 145807