06.08.2010 | Kindergeld
Ein Monat länger Kindergeld, wenn der Zivildienst nicht am Monatsersten beginnt
Ein Kind, das sich in der Berufsausbildung befindet und Zivildienst geleistet hat, wird beim Kindergeld über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt. Der Verlängerungszeitraum entspricht auch dann der kompletten Dienstzeit, wenn der Dienst nicht am Monatsersten begann und daher im ersten Monat des Zivildienstes noch Kindergeld bezogen wurde (BFH 20.5.10, III R 4/10, Abruf-Nr. 101870).
Beachte: Bereits vor rund zwei Jahren entschied der BFH (27.8.08, III R 88/07, BFH/NV 09, 132), dass die gesamte Wehrdienstzeit zu berücksichtigen ist, wenn der Dienst wegen des davor liegenden Wochenendes erst am Dritten des Monats angetreten und daher im ersten Monat des Wehrdienstes Kindergeld bezogen wurde.
Quelle: Ausgabe 08 / 2010 | Seite 130 | ID 137685