10.11.2008 | Kundenbindungsprogramme
Risiko für den Arbeitgeber durch Bonuspunkte
In den letzten Jahren wurden viele Berater und Arbeitgeber von einem Thema „überrollt“, dass immense steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Brisanz hat. Die Rede ist von Bonuspunkten aus Kundenbindungsprogrammen, die Arbeitnehmer betrieblich erhalten und für private Zwecke verwenden.
1. Bonuspunkte bei dienstlichen Anlässen
Insbesondere bei folgenden dienstlichen Anlässen können Arbeitnehmer in den Genuss von Bonuspunkten und Sachprämien kommen:
- Der Arbeitnehmer erwirbt anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit Flug- oder Bahntickets, die er von seinem Arbeitgeber erstattet bekommt. Im Zuge des Erwerbs erhält der Arbeitnehmer Bonuspunkte.
- Ein Arbeitnehmer darf die Tankkarte seines Arbeitgebers benutzen. Bei jeder Bezahlung bekommt er Bonuspunkte aus einem Kundenbindungsprogramm.
- Ein Mitarbeiter verwendet anlässlich einer beruflichen Auswärtstätigkeit eine Firmenkreditkarte und erhält hierfür Bonuspunkte.
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