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  • 08.01.2008 | Liquidität

    Verwertung von Lebensversicherungen

    von RA Michael Kersting, Nürnberg

    Nahezu jede zweite Lebensversicherung in Deutschland wird vorzeitig gekündigt, da die Versicherungsnehmer kurzfristige Liquidität benötigen. Allerdings ist eine solche Kündigung meist mit erheblichen finanziellen Verlusten sowie mit dem Verlust des Versicherungsschutzes verbunden. Wegen dieser Nachteile hat in den letzten Jahren als Alternative zur Kündigung der Verkauf von Lebensversicherungen immer mehr an Bedeutung gewonnen. Durch diesen Zweitmarkt ist für die Versicherungsnehmer eine zusätzliche Möglichkeit geschaffen worden, eigentlich langfristig gebundenes Kapital kurzfristig ohne große Verluste zu liquidieren. Dieser Beitrag erläutert Ihnen den Ablauf und die Folgen dieser Verwertungsmethode und zeigt weitere Alternativen auf. 

    1. Reicht schon die Beitragsfreistellung zur Überbrückung des Liquiditätsengpasses aus?

    Ist der Liquiditätsengpass vorübergehend und soll die Versicherung unbedingt bestehen bleiben, können je nach Größe der „Liquiditätslücke“ und der Restlaufzeit der Versicherung zunächst eine Beitragsfreistellung oder eine Laufzeitverkürzung in Betracht gezogen werden.  

     

    Bei einer Beitragsfreistellung entfällt die laufende Zahlung von Prämien durch den Versicherungsnehmer. Eine vorzeitige Auszahlung der Police und damit ein Liquiditätszufluss beim Mandanten bedeutet dies jedoch nicht. Die Liquidität wird lediglich durch die Befreiung von der monatlichen Prämienzahlung verbessert.  

     

    Eine weitere Option ist die Laufzeitverkürzung, die darauf abzielt, den Ablauf des Vertrages schneller zu erreichen. Dies kann geschehen, indem