07.09.2010 | Löhne und Gehälter
Gestaltungsempfehlungen zur Optimierung von Lohnsteuer und Sozialabgaben - Teil 2
von StB Dipl.-Finw. (FH) Jutta Liess, Traunreut
In Teil 1 des zweiteiligen Beitrags wurden steuergünstige Gehaltsbestandteile von A bis F vorgestellt (MBP 10, 138). Nachfolgend werden die Lohn- und Gehaltsempfehlungen in alphabetischer Reihenfolge fortgesetzt.
1. Dienstwohnung
Bei der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Dienstwohnung ist vorab zu klären, ob es sich tatsächlich um eine Wohnung oder um eine Unterkunft handelt. Handelt es sich nämlich um eine Unterkunft, ist der amtliche Sachbezugswert anzusetzen. Bei einer Wohnung richtet sich die Bewertung hingegen nach dem ortsüblichen Mietpreis, wobei die monatliche Freigrenze von 44 EUR anzuwenden ist. Nach der Verwaltungsmeinung (R 8.1 Abs. 6 LStR) liegt bei einer geschlossenen Einheit von Räumen, in denen ein selbstständiger Haushalt möglich ist, eine Wohnung vor. Dabei ist wesentlich, dass eine Wasserversorgung und -entsorgung, zumindest eine einer Küche vergleichbare Kochgelegenheit und eine Toilette vorhanden sind.
Arbeitgeber, die an fremde Dritte vermieten (z.B. Wohnbauunternehmen), können ihren Arbeitnehmern eine Wohnung bis zu einem jährlichen Vorteil von 1.080 EUR steuer- und abgabefrei überlassen (§ 8 Abs. 3 EStG).
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