· Fachbeitrag · Löhne und Gehälter
Lohnsteuer und Sozialabgaben sparen durch begünstigte Gehaltsbestandteile - Teil 2
von StBin Dipl.-Finw. (FH) Jutta Liess, Traunreut
| „Mehr netto vom brutto“ - sicherlich das Top-Thema, mit dem Sie bei Ihren Mandanten punkten können. In Teil 2 der Beitragsserie wird die Aufstellung beliebter Gehaltsextras in alphabetischer Reihenfolge fortgesetzt (Teil 1: MBP 15, 159 ). |
1. Firmenwagen
Die Überlassung eines Firmenwagens zur privaten Nutzung ist zwar nicht steuerbegünstigt, bietet dem Arbeitnehmer aber wirtschaftliche Vorteile, wenn der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise trägt. Für den Arbeitgeber sind alle Kosten Betriebsausgaben, auch soweit der Arbeitnehmer den Firmenwagen privat nutzt. Er kann allerdings auch an den Kosten beteiligt werden, was den geldwerten Vorteil reduziert. Für die steuerliche Behandlung gibt es zwei Möglichkeiten:
- Pauschalierung: Für den geldwerten Vorteil aus der Privatnutzung ist monatlich 1 % des Bruttolistenneupreises zu versteuern. Hinzu kommen 0,03 % pro Monat und Entfernungskilometer für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Für Arbeitnehmer ohne erste Tätigkeitsstätte (z.B. Außendienstmitarbeiter, die der Arbeitgeber keiner ersten Tätigkeitsstätte dauerhaft zugeordnet hat und die auch nicht die zeitlichen Kriterien des § 9 Abs. 4 S. 4 EStG erfüllen) entfällt der Zuschlag. Hat der Arbeitnehmer einen doppelten Haushalt, bleibt eine wöchentliche Familienheimfahrt steuerfrei. Häufigere Fahrten sind mit weiteren 0,002 % pro Entfernungskilometer und Fahrt zu versteuern (§ 8 Abs. 2 EStG).
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