07.10.2009 | Lohnsteuer
Berufshaftpflichtversicherung: Übernahme durch AG begründet bei StB keinen Arbeitslohn
Übernimmt der Arbeitgeber die Beiträge für Berufshaftpflichtversicherungen bei Rechtsanwälten, führt dies zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Dies entschied der BFH (26.7.07, VI R 64/06). Die (Mit-) Versicherung eines angestellten Steuerberaters führt hingegen nicht zu Arbeitslohn. Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) teilte am 27.8.09 mit, dass diese Rechtsauffassung vom BMF auf Anfrage hin bestätigt worden ist.
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 168 | ID 130615