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  • 07.07.2011 | Meldeverfahren

    Ab 1.12.11 ist der Tätigkeitsschlüssel neunstellig

    Ab 1.12.11 wird der bei den Meldungen zur Sozialversicherung anzugebende fünfstellige Tätigkeitsschlüssel (TS 2003) durch einen neunstelligen Tätigkeitsschlüssel (TS 2010) ersetzt. Die Wahl des richtigen Schlüssels ist unabhängig von dem Zeitpunkt, an dem die Meldung abgegeben wurde. Entscheidend ist allein der Meldezeitraum:  

     

    • Für Entgeltmeldungen mit Zeitraum-Ende 1.12.11 und später sowie für Anmeldungen mit Zeitraum-Beginn ab 1.12.11 gilt der neunstellige Tätigkeitsschlüssel. Dasselbe gilt für die Jahresmeldungen 2011.

     

    • Meldungen mit einem Zeitraum-Ende oder Anmeldungen mit einem Zeitraum-Beginn bis zum 30.11.11 sind mit dem derzeit gültigen fünfstelligen Tätigkeitsschlüssel zu versehen.

     

    Weiterführender Hinweis

    • Die Bundesagentur für Arbeit hat auf ihrer Homepage umfangreiche Informationen bereitgestellt (www.iww.de/sl54). Abrufbar sind z.B. ein Handbuch mit Informationen zum neuen Tätigkeitsschlüssel sowie Vorschläge zum Vorgehen bei der Umstellung im eigenen Betrieb. Das Handbuch wird um Musterformulare ergänzt.

     

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 110 | ID 146586