12.01.2009 | Neue Gesetzesvorschriften
Wichtige Änderungen im Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht zum 1.1.09
von Raschid Bouabba, Berlin
Damit Sie Ihre Mandate auch im neuen Jahr 2009 optimal betreuen können, sind nachfolgend wichtige Neuregelungen im Lohnsteuerbereich und insbesondere im Bereich der Sozialversicherung aufgeführt. Die meisten Neuregelungen sind ab dem 1.1.09 anzuwenden, wohingegen einige Änderungen bereits rückwirkend ab dem Veranlagungszeitraum 2008 Gültigkeit besitzen.
1. Änderungen im Lohnsteuerbereich
Zunächst werden wichtige Änderungen im Lohnsteuerbereich skizziert, wobei darauf zu achten ist, dass einige Änderungen bereits für 2008 anzuwenden sind.
1.1 Übungsleiter-Freibetrag und Ehrenamtspauschale
Der Übungsleiter-Freibetrag (2.100 EUR/Jahr) und die Ehrenamtspauschale (500 EUR/Jahr) werden künftig (europarechtskonform) auch für Tätigkeiten in den Staaten der EU bzw. den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gewährt. Insofern können z.B. Tätigkeiten an ausländischen Handelskammern (AHK) mit dem Übungsleiterfreibetrag begünstigt sein.
Hinweis: Die Neuregelungen des § 3 Nr. 26 EStG (Übungsleiter-Freibetrag) sowie des § 3 Nr. 26a EStG (Ehrenamtspauschale) sind in allen Fällen anzuwenden, in denen die Steuer noch nicht bestandskräftig festgesetzt ist.
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