01.04.2007 | Niedersächsisches Finanzgericht
Entfernungspauschale verfassungswidrig?
Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind seit 2007 nicht mehr als Werbungskosten/Betriebsausgaben abzugsfähig (sog. „Werkstorprinzip“). Aufgrund einer Härtefallregelung sind entsprechende Kosten pauschal mit 0,30 EUR lediglich noch ab dem 21. Entfernungskilometer „wie“ Werbungskosten/Betriebsausgaben zu berücksichtigen. In mehreren Gerichtsverfahren wurde sich gegen die Neuregelung gewendet. Das Niedersächsische Finanzgericht (27.2.07, 8 K 549/06, Abruf-Nr. 070852; a.A. allerdings FG Baden-Württemberg 7.3.07, 13 K 283/06, Abruf-Nr. 071050) hält diese für verfassungswidrig und hat das anhängige Klageverfahren ausgesetzt, um die Entscheidung des BVerfG einzuholen. Die weitere Entwicklung bleibt daher abzuwarten.
Praxishinweis: Es bleibt zu hoffen, dass das BVerfG zeitnah zu einer Entscheidung kommt. Andernfalls werden in 2008 die Einkommensteuerbescheide für das Jahr 2007 vermutlich in einem weiteren Punkt vorläufig ergehen.