07.10.2009 | Pensionsrückstellungen
Mindestpensionsalter: Neue Übergangsregeln
Durch die EStÄR 2008 wurde das steuerliche Mindestpensionsalter für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, die nach dem 31.12.52 geboren sind, stufenweise bis auf 67 Jahre angehoben. Grundsätzlich gelten die Änderungen für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.07 enden. Das BMF (3.7.09, IV C 6 - S 2176/07/10004, Abruf-Nr. 092272) teilte mit, dass es nicht zu beanstanden ist, wenn die Änderungen erstmals in der Bilanz des Wirtschaftsjahres berücksichtigt werden, das nach dem 30.12.09 endet. Der Übergang hat einheitlich für alle Pensionsrückstellungen des Unternehmens zu erfolgen. Eine Verteilung des Unterschiedsbetrages, der auf der erstmaligen Berücksichtigung der geänderten Mindestpensionsalter beruht, ist unzulässig.
Quelle: Ausgabe 10 / 2009 | Seite 169 | ID 130620