· Fachbeitrag · Pensionsrückstellungen
Neue Heubeck-Richttafeln veröffentlicht
von WP StB Dipl.-Kfm. Lukas Graf, Meißen
| Die Heubeck AG hat für die Bewertung von Pensionsrückstellungen die neuen „Heubeck-Richttafeln 2018 G” veröffentlicht. Diese Richttafeln enthalten aktualisierte aktuarische Parameter, wie z. B. die Sterbewahrscheinlichkeiten, die für die zutreffende Bewertung von Pensionsverpflichtungen von grundlegender Bedeutung sind. |
1. Anwendung in der Steuerbilanz
Die neuen Richttafeln wurden von der Finanzverwaltung aktuell anerkannt (BMF 19.10.18, IV C 6 - S 2176/07/10004, Abruf-Nr. 205042). Sie können erstmals der Bewertung von Pensionsrückstellungen am Ende des Wirtschaftsjahres zugrunde gelegt werden, das nach dem 20.7.18 (= Tag der Veröffentlichung der neuen Richttafeln) endet. Die „Richttafeln 2005 G” können letztmals für das Wirtschaftsjahr verwendet werden, das vor dem 30.6.19 endet.
Beachten Sie | Der Übergang hat einheitlich für alle Pensionsverpflichtungen und alle sonstigen versicherungsmathematisch zu bewertenden Bilanzposten des Unternehmens zu erfolgen.
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