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  • 05.06.2008 | Privater oder gewerblicher Handel

    Finanzamt überprüft Internet-Händler

    Eine kleine Anfrage der FDP-Fraktion an die Bundesregierung brachte es ans Tageslicht. Seit 2006 scannt die Finanzverwaltung mit der Software „XPIDER“ täglich rund 100.000 Internetseiten. Insbesondere Internet-Auktionshäuser dürften bei der Suche nach gewerblichen Händlern besonders kritisch unter die Lupe genommen werden.  

     

    1. Prüfung von privaten Verkäufern

    Stößt die Finanzverwaltung auf einen Verkäufer im Internet, der in Internet-Auktionshäusern als Privatmann registriert ist, wird geprüft, ob eine unternehmerische Betätigung vorliegt. Beispielsweise ebay-Mitglieder werden (unbewusst) zu Unternehmern, wenn sie nachhaltig Gegenstände an- und verkaufen, die An- und Verkäufe planmäßig mit auf Güterumschlag gerichteter Absicht tätigen oder planmäßig Gegenstände zum Verkauf herstellen. Wer sich also wie ein Händler am Markt verhält, muss seine Gewinne aus den Internet-Auktionen versteuern.  

     

    Praxis-Tipp: Unterstellt das FA trotz ausschließlich privater Verkäufe eine unternehmerische Betätigung, sollte Ihr Mandant sein Einverständnis dazu geben, dass sich das FA bei dem Internet-Auktionshaus im Rahmen eines Auskunftsersuchens die Daten der Verkäufe besorgen und auswerten kann.  

     

    2. Prüfung gewerblicher Verkäufer

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