08.04.2009 | Progressionsvorbehalt
BFH: Krankengeld für Selbstständige unterliegt der Progressionssteigerung
Wenn ein Selbstständiger, der freiwillig gesetzlich versichert ist, Krankengeld erhält, können diese Bezüge in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden. Die Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG für das Krankengeld widerspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung (BFH 26.11.08, X R 53/06, Abruf-Nr. 090669).
Wenn ein Selbstständiger, der freiwillig gesetzlich versichert ist, Krankengeld erhält, können diese Bezüge in den Progressionsvorbehalt einbezogen werden. Die Berechnung des besonderen Steuersatzes nach § 32b EStG für das Krankengeld widerspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz der Verfassung (BFH 26.11.08, X R 53/06).
Quelle:
Ausgabe 04 / 2009 | Seite 59 | ID 125970
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