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  • 05.04.2011 | Publizitätsanforderungen

    Die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger reicht nicht immer aus

    Auch nach der Neufassung des GmbHG mit Wirkung ab 1.4.05 ersetzt die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger nicht die Bekanntmachung durch alle anderen Medien (OLG Stuttgart 12.11.10, 8 W 444/10, Abruf-Nr. 110240). Konsequenz: Hat nach der Satzung die Bekanntmachung zur Auflösung mit Gläubigeraufruf im Staatsanzeiger eines Landes zu erfolgen, wird diese Verpflichtung nicht durch eine Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger erfüllt. § 12 S. 3 GmbHG beinhaltet lediglich eine Klarstellung dahingehend, dass die Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger vorzunehmen ist, wenn die Gesellschaft in ihrer Satzung eine Veröffentlichung im Bundesanzeiger vorsieht.  

     

    Hinweis der Redaktion

    Es ist genau darauf zu achten, welche Publizitätsanforderungen die Satzung vorschreibt. Darüber hinaus sollte die Entscheidung zum Anlass genommen werden, über die Formulierung in der Satzung nachzudenken - ggf. bietet sich eine Satzungsänderung an. Eine Musterformulierung für einen Gesellschaftsvertrag einer GmbH können Sie in unserem Online-Service/Downloads unter www.iww.de kostenlos abrufen (myIWW).  

     

     

    Quelle: Ausgabe 04 / 2011 | Seite 57 | ID 143625