09.02.2011 | Quellensteuern
Anrechnung ausländischer Steuern: Systematik und aktuelle Änderungen im Überblick
von Syndikus-StB Dr. Robert Strauch, stellv. Direktor der Weberbank, Berlin
Deutsche Kreditinstitute rechnen Quellensteuern auf Dividenden aus Spanien und Norwegen seit kurzem nicht mehr auf die Abgeltungsteuer an. Dies kann eine höhere effektive Steuerbelastung zur Folge haben. Anlass genug, die Systematik der Quellensteueranrechnung bei Einkünften aus Kapitalvermögen darzustellen und die Besonderheiten bei spanischen und norwegischen Dividenden aufzuzeigen.
1. Voraussetzungen der Anrechnung
Seit Einführung der Abgeltungsteuer gelten für die Anrechenbarkeit von ausländischen Quellensteuern bei den Einkünften aus Kapitalvermögen besondere Regelungen (§ 32d Abs. 1 und Abs. 5 EStG). Die allgemeinen Regelungen zur Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften i.S. des § 34c EStG gelten insoweit nicht.
§ 32d Abs. 5 EStG schränkt die Anrechnungsfähigkeit von ausländischen Quellensteuern in zweifacher Hinsicht ein:
- Ausländische Steuern werden auf die deutsche Abgeltungsteuer nur angerechnet, soweit sie im Ausland nicht erstattet werden können und keinem Ermäßigungsanspruch unterliegen.
- Ausländische Steuern werden maximal bis zu 25 % bezogen auf den einzelnen Kapitalertrag (z.B. eine Dividende) angerechnet.
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