· Fachbeitrag · Kirchensteuer
Kirchensteuer sparen auch ohne Austritt: Kappung, Erlass & Co.
von Dipl.-Finw. Marvin Gummels, Hage
| Die Kirchensteuer führt zu einer hohen Belastung, sodass immer mehr Menschen aus der Kirche austreten. Das gilt vor allem bei einem überdurchschnittlich hohen Einkommen. Doch wie hoch ist die Belastung überhaupt? Und was hat es mit der Kappung der Kirchensteuer auf sich? Diese wird nämlich nicht immer automatisch gewährt, sondern muss mitunter separat beantragt werden, damit eine Entlastung erfolgt. Zudem bietet manchmal ein Erlassantrag einen Ausweg. Der Beitrag zeigt, wann Steuerzahler Kirchensteuer sparen können, ohne aus der Kirche auszutreten. |
1. So hoch ist die Kirchensteuerbelastung wirklich
Die Höhe der Kirchensteuer ist bundesweit nicht einheitlich geregelt. Es kommt auf den Wohnort an. Während die Kirchensteuer in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg 8 % der Einkommensteuer beträgt, werden in den übrigen Bundesländern 9 % fällig. Die effektive Belastung fällt jedoch geringer aus. Denn nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 EStG ist die gezahlte Kirchensteuer als Sonderausgabe abzugsfähig. Die effektive Kirchensteuerbelastung liegt deshalb deutlich unterhalb von 8 bzw. 9 % der Einkommensteuer.
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Adam und Silke Meise sind kinderlos, evangelisch und wohnen in Niedersachsen. Für 2024 beträgt ihr z. v. E. 100.000 EUR.
Lösung: Die Einkommensteuer beträgt 21.744 EUR. Hinzu kommt die Kirchensteuer mit 1.956,96 EUR (21.744 EUR × 9 %). Solidaritätszuschlag fällt nicht an.
Fallerweiterung: Im nächsten Jahr beträgt das z. v. E. von Adam und Silke Meise grundsätzlich wieder 100.000 EUR. Sie können jedoch die Kirchensteuerzahlung des Vorjahres als Sonderausgabe von der Steuer absetzen.
Lösung: Für das Folgejahr reduziert sich das z. v. E. auf 98.043 EUR (100.000 EUR abzgl. 1.957 EUR). Dadurch reduziert sich die Einkommensteuer (zur besseren Vergleichbarkeit auf Basis des ESt-Tarifs 2024) auf 21.044 EUR (Ersparnis: 700 EUR). Die Kirchensteuer reduziert sich auf 1.893,96 EUR (Ersparnis: 63 EUR). Infolge der Kirchensteuerzahlung spart das Paar im Folgejahr insgesamt 763 EUR, sodass die effektive Belastung mit Kirchensteuer nicht 1.956,96 EUR, sondern 1.193,96 EUR beträgt. Das entspricht nicht mehr 9 % der Einkommensteuer, sondern nur ca. 5,5 %. |
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